Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
Diese Übersetzung dient ausschliesslich der Information. Bei Abweichungen ist die französische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen massgebend.
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Ihr Interesse an einer Reise unserer Gesellschaft TMR SA oder ihrer Agentur TMR Voyages ehrt uns. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und unterbreiten Ihnen die folgenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen. Sie gelten für sämtliche von unserer Gesellschaft oder ihrer Agentur vertriebenen Reisen sowie für die verschiedenen geltenden Zahlungsarten (Rechnung, Kreditkarte, Online-Zahlung usw.).
1. Anmeldung
- Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden, nach dem Grundsatz: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
- Der Vertrag mit TMR SA oder TMR Voyages kommt mit Eingang Ihrer Anmeldung zustande – telefonisch, bei einer schriftlichen Buchung, per E-Mail oder über den Online-Kauf auf unseren Websites.
- Falls Sie im Besitz von Geschenkgutscheinen sind, teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Anmeldung mit.
- Sobald Ihre Anmeldung erfasst ist, erhalten Sie eine Bestätigung bzw. Reservation. Wir bitten Sie, diese auf ihre Richtigkeit zu prüfen (Reisedatum, Anzahl Personen usw.).
- Mit dieser Bestätigung bzw. Reservation wird eine Anzahlung von 20 % des Rechnungsbetrags fällig; bei Flugreisen und den meisten Kreuzfahrten beträgt die Anzahlung 50 % (Anzahlungen werden bei Annullierung zurückerstattet).
- Der Restbetrag der Rechnung ist je nach Reise 70, 60 oder 20 Tage vor der Abreise zahlbar.
- REKA-Checks werden nicht mehr akzeptiert.
- Abfahrtszeit und Abfahrtsort sowie die Anzahl Personen sind der Rechnung beigelegt.
- Bei kurzfristig gebuchten Flugreisen erfolgt keine definitive Reservation ohne vorgängige Zahlung.
2. MWST
- 8,1 % inbegriffen auf Schweizer Staatsgebiet.
3. Zimmer
- Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern. Reisende, die ein Einzelzimmer wünschen, zahlen einen Zuschlag. Die Kurtaxen sind in unseren Preisen inbegriffen.
4. Ermässigungen
- Je nach Hotel werden Kinderermässigungen gewährt.
5. Gepäck
- Die Gepäckanhänger müssen vollständig ausgefüllt werden, mit Name, Vorname und Adresse der reisenden Person.
- Sie sind am Gepäck zu befestigen.
- TMR SA und TMR Voyages übernehmen keine Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Gepäck.
6. Annullierungs- und Assistanceversicherung (Reisen von TMR SA oder TMR Voyages*)
- Diese Versicherung ist obligatorisch (ausser Sie besitzen das ETI-Heft oder eine gleichwertige Versicherung).
- Bereits in Rechnung gestellte Versicherungen können nicht mehr storniert werden.
- Für alle übrigen Reisen (Flug, Kreuzfahrten usw.) gelten die Bedingungen der betreffenden Leistungserbringer.
7. Annullierung durch die reisende Person
- Die Annullierung einer Reise durch die Kundin oder den Kunden ist uns so rasch wie möglich mitzuteilen.
- Diese Annullierung ist kostenpflichtig, ausser sie wurde uns 25 Tage vor der Abreise gemeldet.
- Erreicht uns eine Annullierung weniger als 25 Tage vor der Abreise, werden folgende Kosten verrechnet:
- 25 bis 15 Tage vor der Abreise: 30 % des Rechnungsbetrags + CHF 60.– Bearbeitungsgebühr.
- 14 bis 10 Tage vor der Abreise: 50 % des Rechnungsbetrags + CHF 60.– Bearbeitungsgebühr.
- 9 bis 2 Tage vor der Abreise: 80 % des Rechnungsbetrags + CHF 60.– Bearbeitungsgebühr.
- 1 Tag vor der Abreise: 100 % des Rechnungsbetrags + CHF 60.– Bearbeitungsgebühr.
- Nichterscheinen am Abreisetag: 100 % des Rechnungsbetrags + CHF 60.– Bearbeitungsgebühr.
- Nebenleistungen wie Vorstellungen, Veranstaltungen usw. werden ab der festen Buchung zu 100 % verrechnet.
- Die Versicherungsprämie sowie die Bearbeitungsgebühren gehen stets zulasten der versicherten Person. Annulliert eine der beiden Personen eines Doppelzimmers, geht der Einzelzimmerzuschlag zulasten der verbleibenden Teilnehmerin oder des verbleibenden Teilnehmers.
8. Annullierung der Reise
- Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reise spätestens 20 Tage vor der Abreise zu annullieren (10 Tage vor der Abreise bei Tagesfahrten). In diesem Fall benachrichtigt er seine Fahrgäste und erstattet sämtliche bereits geleisteten Zahlungen zurück.
9. Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
- Nimmt eine reisende Person nur an einem Teil des im Pauschalpreis enthaltenen Programms teil, wird der Anteil der nicht genutzten Leistungen nicht zurückerstattet.
10. Versicherung
- Unsere Teilnehmenden sind während der Fahrt des Fahrzeugs über unsere Haftpflichtversicherung versichert.
- Ausserhalb der Fahrt des Fahrzeugs übernehmen wir keine Haftung.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte ist mitzuführen.
11. Ausreisebewilligung für minderjährige Kinder
- Für die Ausreise aus der Schweiz ist sie nicht obligatorisch.
- Sie wird vom Aufnahmeland des Kindes verlangt. Erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Konsulat des Ziellandes.
12. Sitzplätze im Reisecar
- Die Sitzplätze im Reisecar sind nicht reserviert.
- Wir behalten uns vor, unterschiedliche Fahrzeugtypen einzusetzen.
- Alleinreisende Personen werden gebeten, mit ihrer Sitznachbarin oder ihrem Sitznachbarn von Zeit zu Zeit zwischen Fenster- und Gangplatz zu wechseln.
13. Transfers
- Die Transfers am ersten und am letzten Tag können mit einem Minibus bis zum Treffpunkt mit dem Reisecar erfolgen.
14. Programme
- Die erteilten Auskünfte stammen aus den besten Quellen und werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben.
- Der Veranstalter haftet weder für Sachfehler noch für Umstände, die er nicht beeinflussen kann. Er lehnt jede Verantwortung für Auskünfte jeglicher Art ab, die von Dritten zu Dokumentationszwecken geliefert werden.
- Für Tipp-, Inhalts- oder Druckfehler übernehmen wir in keinem Fall die Verantwortung.
15. Änderungen durch den Veranstalter
- Unter aussergewöhnlichen Umständen wie Streiks, Naturkatastrophen oder anderen von der Organisation der Agentur unabhängigen Widrigkeiten (z. B. Verlängerung des Aufenthalts) gehen die entstehenden Kosten vollumfänglich zulasten der Kundschaft.
- Aus praktischen oder meteorologischen Gründen kann die Reihenfolge der Ausflüge gegenüber dem Katalogprogramm umgekehrt werden.
16. Reisecars
- Unsere modernen Fahrzeuge sind sehr komfortabel: harmonisch gestalteter Innenraum, Klimaanlage, verstell- und verschiebbare Sitze, Armlehnen, Fussstützen, WC, Waschbecken, Kaffeemaschine, Kühlschrank, CD-Player, Video usw.
- Sie sind mit den Sicherheitssystemen ABS, ASR und ESP (Antiblockiersystem, Antriebsschlupfregelung, Fahrdynamikregelung) sowie zu Ihrem Komfort mit einer Einzelradaufhängung ausgestattet.
17. Chauffeure
- Unsere Chauffeurinnen und Chauffeure sind kompetent, erfahren, hilfsbereit und freundlich.
18. Ausweispapiere
- Jede teilnehmende Person ist persönlich für die Einhaltung der Vorschriften zu den Zolldokumenten (Identitätskarte, Reisepass, Visum, Einreisebewilligung) sowie für die Ausstellung der Flugtickets verantwortlich.
- Sämtliche Kosten und Unannehmlichkeiten infolge der Nichteinhaltung dieser Vorschriften gehen zulasten der teilnehmenden Person.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihre Papiere während der Reise bei sich zu tragen.
- Visumsgesuche sind bei der für den Wohnort zuständigen Botschaft einzureichen.
- Erstellen Sie zur Sicherheit (bei Verlust oder Diebstahl) Fotokopien Ihrer Ausweispapiere.
19. Preisänderungen
Eine Erhöhung des festgelegten Preises kann in bestimmten Fällen höherer Gewalt gerechtfertigt sein, namentlich:
- eine Erhöhung der Transportkosten, einschliesslich des Treibstoffpreises;
- eine Erhöhung der Abgaben und Gebühren auf bestimmten Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren;
- eine Erhöhung der MWST oder eine Änderung der Wechselkurse;
- Übersteigt die Erhöhung 10 %, werden Sie 25 Tage vor der Abreise informiert. Sie sind berechtigt, die Reise innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unseres Schreibens per Einschreiben zu annullieren.
20. Sicherung der Kundengelder
- Das Unternehmen ist Mitglied des Fonds « GARANTIE DE VOYAGE » (Reisegarantie).
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf die Beziehungen zwischen TMR SA bzw. TMR Voyages und der Kundschaft ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
- Es wird vereinbart, dass ausschliesslich der Gerichtsstand Martigny für Klagen gegen TMR SA oder TMR Voyages zuständig ist.
- Wir können die Kundin oder den Kunden an ihrem bzw. seinem Wohnsitz oder in Martigny gerichtlich belangen.
22. Verschiedenes
- Erstellen Sie Fotokopien Ihrer ärztlichen Verordnungen.
- Alle unsere Reisecars sind Nichtraucherfahrzeuge. Es sind regelmässige Halte vorgesehen.
- Tiere werden nicht mitgeführt.
- Die Anzahl Einzelzimmer ist beschränkt.
- Die Fotos in unseren Reiseunterlagen sind nicht vertraglich bindend.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, mit einer Vorankündigungsfrist von 21 Tagen für bereits gebuchte Reisen.
Massgebend ist die französische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.