Billettkontrolle

Billettkontrolle

Informationen

1. Allgemeines

Auf dem gesamten Netz der TMR SA führt RegionAlps stichprobenartige Kontrollen durch.

Die Aufgaben der Stichprobenkontrolleure bestehen hauptsächlich darin, in den Zügen und Bussen präsent zu sein, die Kundschaft zu informieren, allfällige strafbare Handlungen an Material (Vandalismus) und Personen (Reisende oder Personal) zu melden sowie bei Betriebsstörungen Hilfe zu leisten.

Sie kontrollieren ausserdem, dass jede reisende Person im Besitz eines gültigen Billetts ist.

Bitte versehen Sie sich daher vor dem Einsteigen in den Zug oder Bus mit einem gültigen Billett. Reisende ohne gültiges Billett müssen einen Zuschlag entrichten, der einen pauschalen Anteil des Fahrpreises enthält.

2. Wer muss in welchem Fall bezahlen?

Im Regionalverkehr wie im nationalen Verkehr ist es nicht möglich, ein Billett im Zug zu kaufen.

Als Reisende ohne gültiges Billett gelten Personen, die für die gesamte Reise oder einen Teil davon kein gültiges Billett besitzen. Reisende ohne Billett oder mit einem nur teilweise gültigen Billett entrichten einen erhöhten Zuschlag, unabhängig vom geltend gemachten Grund (Zeitmangel für den Billettkauf oder Unauffindbarkeit des Billetts). Zudem werden Identität und Kontaktdaten elektronisch erfasst und mindestens zwei Jahre lang gespeichert. Billett und Zuschlag werden in Rechnung gestellt.

Als Reisende mit teilweise gültigem Billett gilt jede Person, die ein für die gesamte Strecke gültiges Billett vorweist, dessen Gültigkeit jedoch in den folgenden konkreten Situationen nicht ausreicht:

  • Fehlende Klassenaufstufung
  • Billett für die falsche Kundengruppe (z. B. Halbtax- oder ermässigtes Billett ohne Berechtigung)
  • Falsche Wahl des Verkehrsmittels für einen Teil der Strecke

3. Tarife

Reise ohne gültiges Billett

  • Fehlendes gültiges Billett, erster Verstoss CHF 100.00*
  • Fehlendes gültiges Billett, erster Wiederholungsfall CHF 140.00*
  • Fehlendes gültiges Billett, ab dem dritten Fall CHF 170.00*
  • E-Ticket nach der Abfahrt gekauft CHF 90.00*

*ein pauschaler Anteil von CHF 10.00 für den Fahrpreis ist inbegriffen.

Reise mit teilweise gültigem Billett

  • Teilweise gültiges Billett, erster Verstoss CHF 75.00*
  • Teilweise gültiges Billett, erster Wiederholungsfall CHF 115.00*
  • Teilweise gültiges Billett, ab dem dritten Fall CHF 145.00*

*ein pauschaler Anteil von CHF 5.00 für den Fahrpreis ist inbegriffen.

Gründe und Zusatzkosten

  • Rechnungsmahnung (nach Ablauf der Zahlungsfrist) CHF 40.00
  • Missbrauch (falsche Angaben, Verwendung des Billetts einer Drittperson usw.) CHF 100.00
  • Verstoss gegen die Nutzungsbestimmungen CHF 55.00
  • Fälschung CHF 200.00
  • Beihilfe zum Missbrauch CHF 130.00
  • Kosten für die Ermittlung der Kontaktdaten (Verrechnung pro Viertelstunde) CHF 25.00
  • Strafanzeige CHF 40.00
  • Vor der Abfahrt gekauftes E-Ticket, nachträglich vorgewiesen CHF 30.00
  • Betreibung Je nach Höhe der Schulden

4. Fristen

Wir haben Ihnen eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung oder ein Mahnschreiben zu einer Fahrt ohne gültiges Billett zugestellt. Für die Begleichung der offenen Beträge gelten verschiedene Fristen.

  • Rechnung: Zahlungsfrist von 30 Tagen
  • Mahnung: Zahlungsfrist von 10 Tagen
  • Vergessenes Abonnement: Vorweisefrist von 10 Tagen

5. Rechtsgrundlagen

Kontaktieren Sie RegionAlps für Ihre Fragen und/oder Anliegen per E-Mail: info@regionalps.ch

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TMR-Bus auf einer Bergstrasse inmitten blühender Wiesen