Als Reisende ohne gültiges Billett gelten Personen, die für die gesamte Reise oder einen Teil davon kein gültiges Billett besitzen. Reisende ohne Billett oder mit einem nur teilweise gültigen Billett entrichten einen erhöhten Zuschlag, unabhängig vom geltend gemachten Grund (Zeitmangel für den Billettkauf oder Unauffindbarkeit des Billetts). Zudem werden Identität und Kontaktdaten elektronisch erfasst und mindestens zwei Jahre lang gespeichert. Billett und Zuschlag werden in Rechnung gestellt.
Als Reisende mit teilweise gültigem Billett gilt jede Person, die ein für die gesamte Strecke gültiges Billett vorweist, dessen Gültigkeit jedoch in den folgenden konkreten Situationen nicht ausreicht:
- Fehlende Klassenaufstufung
- Billett für die falsche Kundengruppe (z. B. Halbtax- oder ermässigtes Billett ohne Berechtigung)
- Falsche Wahl des Verkehrsmittels für einen Teil der Strecke